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Nachtstromspeicherheizungen

Ausschließlich mit Strom betriebene Heizungen sind oft Gegenstand kontroverser Diskussionen.
Das gilt in besonderem Maße für Nachtstromspeicherheizungen.

Nachstromspeicherheizung und Stromausfall

Bei einem Stromausfall funktioniert eine Nachtstromspeicherheizung selbstverständlich nicht mehr.

Dieser scheinbare Nachteil gegenüber anderen Heizsystemen relativiert sich jedoch sehr schnell, wenn man bedenkt, dass ohne Strom heute eigentlich keine Heizung mehr funktioniert. Auch Zentralheizungsanlagen, seien sie durch Öl oder Gas betrieben, brauchen Strom. Keine Heizungssteuerung, kein Brenner und keine Umwälzpumpe funktioniert ohne Strom.



Was ist eine Nachtstromspeicherheizung?

Eine Nachtstromspeicherheizung wird ausschließlich mit Strom betrieben. Da der Strom vor Ort, also in den Heizgeräten direkt in Wärme umgewandelt wird, ergibt sich aufgrund der nur minimalen Verluste ein hoher Wirkungsgrad dieser Heizsysteme. Dies um so mehr, da der durch erneuerbare Energien erzeugte Strom eine immer größere Rolle in der Energieversorgung spielt.
Eine Vorhaltung von Brennstofflagermöglichkeiten, der Besuch des Schornsteinfegers incl. regelmäßiger Abgasmessungen entfällt bei diesen Heizsystemen. Die Erstellungskosten für eine Nachtstromspeicherheizanlage sind im Verhältnis zu vielen anderen Heizssystem deutlich günstiger und auch die Wartungskosten fallen aufgrund der nur sehr wenigen und selten ausfallgefährdeten Komponenten (Heizwiderstand, Lüfter) äußerst gering aus.

Nun ist Strom nicht unbedingt eine günstige Heizenergiequelle, dennoch kann es sich durchaus lohnen, über eine Nachtstromspeicherzeizanlage nachzudenken.

Der Begriff Nachtstrom bezeichnet grundsätzlich keinen anderen, besonderen Strom, sondern lediglich die Tatsache, dass zu einer bestimmten Zeit (meist von 2200 Uhr bis 0600 Uhr) der Strom zu einem günstigeren Tarif angeboten wird als ausserhalb dieser Zeit. Hintergrund dieses Tarifmodells ist seit den späten sechziger Jahren, dass es für die Energieversorger in den nächtlichen lastschwachen Zeiten günstiger ist, die Kraftwerksleistung nicht zu reduzieren und den erzeugten Strom zu günstigeren Konditionen abzugeben. Da dieser verbilligte Strom aber nicht nur zum Heizen sondern auch zur Brauchwassererwärmung herangezogen werden kann, können sich, auch wenn die Konditionen heute nicht mehr ganz so interessant wie noch vor einigen Jahren sind dennoch interessante Einsparungen ergeben.

Ob Ihr Energieversorger Ihnen heute noch ein interessantes Angebot machen kann, lohnt sich daher herauszufinden.



Welche Formen der Nachtstromspeicherheizungen gibt es?

Nachdem es noch in den neunziger Jahren auch Zentralheizungsanlagen mittels Feststoff- oder Flüssigkeitsspeichern gab, ist heute eigentlich nur noch  die klassische Form der Einzelspeicheröfen anzutreffen.

Hierbei handelt es sich um Standgeräte, welche im Raum direkt auf den Fußboden oder mittels einer Tragekonsole an der Wand befestigt wird. Im Gegensatz zu den Modellen der sechziger bis achtziger Jahre, sind die heutigen Geräte aufgrund moderner Speicherwerkstoffe deutlich kleiner in den Abmessungen und können darüber hinaus je nach Hersteller durch Kacheln und anderes Zubehör auch optisch sehr schön in die Wohnlandschaft integriert werden.

Alle Heizgeräte sind heute mit modernen Steuerungen zwecks effizienter Energieausnutzung ausgestattet. So wird sowohl die sich in der Heizung befindliche Restwärme als auch die Außentemperatur ständig abgefragt. Mit einer definierbaren Ladekennlinie im Steuergerät lässt sich die Aufladung der Heizung vollautomatisch und  bedarfgerecht steuern.



Die Nachtstromspeicherheizung heute

Trotz der deutlichen Zunahme an durch erneuerbare Energien erzeugten Strom, verfügen wir noch immer nicht über die Möglichkeit diesen Strom speichern und jederzeit zur Nutzung abrufen zu können.

Mittlerweile wurde jedoch erkannt, dass die Speicherung dieser Energie in elektrischen Heizsystemen eine Möglichkeit ist, die Überkapazitäten sinnvoll zur Wärmeerzeugung einzusetzen.

Der §10a EnEV (Energieeinsparverordnung) welcher die schrittweise Außerbetriebsetzung elektrischer Speicherheizsysteme ab dem Jahre 2020 regelte, wurde aufgrund des Bundestagsbeschlusses  am 04. Juli 2013 aus der EnEVgestrichen.

Damit können Nachtstromspeicherheizanlagen in Wohn- und Gewerbeeinheiten weiterhin betrieben und errichtet werden. Betreiber älterer elektrischer Heizanlagen, insbesondere von Anlagen welche keine Restwärmeerfassung und außentemperaturabhängige Regelung besitzen,  sollten dennoch aus ökologischen und finanziellen Gründen eine Modernisierung ihrer Anlage in Erwägung ziehen.

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