Nachtstromspeicherheizungen
Ausschließlich mit Strom betriebene Heizungen sind oft Gegenstand kontroverser Diskussionen.
Das gilt in besonderem Maße für Nachtstromspeicherheizungen.
Nachstromspeicherheizung und Stromausfall
Bei einem Stromausfall funktioniert eine Nachtstromspeicherheizung selbstverständlich nicht mehr.
Dieser scheinbare Nachteil gegenüber anderen Heizsystemen relativiert
sich jedoch sehr schnell, wenn man bedenkt, dass ohne Strom heute
eigentlich keine Heizung mehr funktioniert. Auch Zentralheizungsanlagen,
seien sie durch Öl oder Gas betrieben, brauchen Strom. Keine
Heizungssteuerung, kein Brenner und keine Umwälzpumpe funktioniert ohne
Strom.
Was ist eine Nachtstromspeicherheizung?
Eine Nachtstromspeicherheizung wird
ausschließlich mit Strom betrieben. Da der Strom vor Ort, also in den
Heizgeräten direkt in Wärme umgewandelt wird, ergibt sich aufgrund der
nur minimalen Verluste ein hoher Wirkungsgrad dieser Heizsysteme. Dies
um so mehr, da der durch erneuerbare Energien erzeugte Strom eine immer
größere Rolle in der Energieversorgung spielt.
Eine Vorhaltung von
Brennstofflagermöglichkeiten, der Besuch des Schornsteinfegers incl.
regelmäßiger Abgasmessungen entfällt bei diesen Heizsystemen. Die
Erstellungskosten für eine Nachtstromspeicherheizanlage sind im
Verhältnis zu vielen anderen Heizssystem deutlich günstiger und auch die
Wartungskosten fallen aufgrund der nur sehr wenigen und selten
ausfallgefährdeten Komponenten (Heizwiderstand, Lüfter) äußerst gering
aus.
Nun ist Strom nicht unbedingt eine günstige
Heizenergiequelle, dennoch kann es sich durchaus lohnen, über eine
Nachtstromspeicherzeizanlage nachzudenken.
Der Begriff
Nachtstrom bezeichnet grundsätzlich keinen anderen, besonderen Strom,
sondern lediglich die Tatsache, dass zu einer bestimmten Zeit (meist
von 2200 Uhr bis 0600 Uhr) der Strom zu einem günstigeren Tarif
angeboten wird als ausserhalb dieser Zeit. Hintergrund dieses
Tarifmodells ist seit den späten sechziger Jahren, dass es für die
Energieversorger in den nächtlichen lastschwachen Zeiten günstiger ist,
die Kraftwerksleistung nicht zu reduzieren und den erzeugten Strom zu
günstigeren Konditionen abzugeben. Da dieser verbilligte Strom aber
nicht nur zum Heizen sondern auch zur Brauchwassererwärmung herangezogen
werden kann, können sich, auch wenn die Konditionen heute nicht mehr
ganz so interessant wie noch vor einigen Jahren sind dennoch
interessante Einsparungen ergeben.
Ob Ihr Energieversorger Ihnen heute noch ein interessantes Angebot machen kann, lohnt sich daher herauszufinden.
Welche Formen der Nachtstromspeicherheizungen gibt es?
Nachdem es noch in den neunziger Jahren auch
Zentralheizungsanlagen mittels Feststoff- oder Flüssigkeitsspeichern
gab, ist heute eigentlich nur noch die klassische Form der Einzelspeicheröfen anzutreffen.
Hierbei
handelt es sich um Standgeräte, welche im Raum direkt auf den Fußboden
oder mittels einer Tragekonsole an der Wand befestigt wird. Im
Gegensatz zu den Modellen der sechziger bis achtziger Jahre, sind die
heutigen Geräte aufgrund moderner Speicherwerkstoffe deutlich kleiner in
den Abmessungen und können darüber hinaus je nach Hersteller durch
Kacheln und anderes Zubehör auch optisch sehr schön in die
Wohnlandschaft integriert werden.
Alle Heizgeräte sind heute mit modernen Steuerungen zwecks effizienter Energieausnutzung ausgestattet. So wird sowohl die sich in der Heizung befindliche Restwärme als auch die Außentemperatur ständig abgefragt. Mit einer definierbaren Ladekennlinie im Steuergerät lässt sich die Aufladung der Heizung vollautomatisch und bedarfgerecht steuern.
Die Nachtstromspeicherheizung heute
Trotz der deutlichen Zunahme an durch
erneuerbare Energien erzeugten Strom, verfügen wir noch immer nicht über
die Möglichkeit diesen Strom speichern und jederzeit zur Nutzung
abrufen zu können.
Mittlerweile wurde jedoch erkannt, dass die
Speicherung dieser Energie in elektrischen Heizsystemen eine
Möglichkeit ist, die Überkapazitäten sinnvoll zur Wärmeerzeugung
einzusetzen.
Der §10a EnEV (Energieeinsparverordnung) welcher
die schrittweise Außerbetriebsetzung elektrischer Speicherheizsysteme
ab dem Jahre 2020 regelte, wurde aufgrund des Bundestagsbeschlusses am
04. Juli 2013 aus der EnEVgestrichen.
Damit können
Nachtstromspeicherheizanlagen in Wohn- und Gewerbeeinheiten weiterhin
betrieben und errichtet werden. Betreiber älterer elektrischer
Heizanlagen, insbesondere von Anlagen welche keine Restwärmeerfassung
und außentemperaturabhängige Regelung besitzen, sollten dennoch aus
ökologischen und finanziellen Gründen eine Modernisierung ihrer Anlage
in Erwägung ziehen.